Vorstand
Der Vorstand führt die Geschäfte und hat die Baugenossenschaft Villingen eG unter eigener Verantwortung zu leiten. Er arbeitet eng und vertrauensvoll mit dem Aufsichtsrat zusammen. Dabei berichtet er über die Geschäftsentwicklung und die wirtschaftliche Lage der Genossenschaft. Ein besonderer Fokus liegt auf der Bewirtschaftung des Bestands - zum Beispiel auf Liquidität, Mietentwicklung und Leerständen. Neubauprojekte, Grundstücksverkäufe und zukünftige Ersatzmaßnahmen werden neben den regelmäßig notwendigen Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen ausführlich beraten, diskutiert und erörtert.
Myra Bujotzek - Technische Vorständin
Andreas Scherer - Kaufmännischer Vorstand
Aufsichtsrat
Dem Aufsichtsrat obliegt nach Gesetz und Satzung die Kontroll- und Beratungsfunktion gegenüber den Vorstandsmitgliedern. Dies setzt die persönliche Unabhängigkeit und fachliche Qualifikation der Aufsichtsratsmitglieder voraus. In regelmäßigen Sitzungen werden die Aufsichtsratsmitglieder vom Vorstand über den Geschäftsverlauf sowie über die wirtschaftliche Lage und Entwicklung der Baugenossenschaft Villingen eG informiert. Notwendige Beschlüsse - insbesondere nach der jährlichen Verbandsprüfung - werden gefasst. Die Vorstandsmitglieder werden durch das Aufsichtsgremium bestellt. Der Aufsichtsrat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden, einen Schriftführer und deren Stellvertreter.
Mario Born - Vorsitzender, Dipl.- Volkswirt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Karlheinz Ellenberger - Dipl.-Ingenieur, Architekt
Dr. Volker Hommerberg - Dipl.- Finanzwirt (FH), Fachanwalt für Steuerrecht
Mitgliederversammlung
Einmal im Jahr lädt die Baugenossenschaft Villingen eG alle Mitglieder zur Mitgliederversammlung ein. Sie ist ein Ort für Beteiligung, Mitbestimmung und Austausch. In dieser Versammlung kann jedes Mitglied unserer Genossenschaft sein Stimmrecht ausüben. in der Versammlung werden die Tätigkeiten des Vorstandes und des Aufsichtsrates vorgestellt. Die anwesenden Mitglieder werden vom Vorstand umfassend über die wirtschaftliche Lage unserer Genossenschaft informiert. Darüber hinaus nimmt die Mitgliederversammlung den Bericht des Aufsichtsrats und das Ergebnis des Berichts der Verbandsprüfung entgegen. Die Mitgliederversammlung stellt den Jahresabschluss der Genossenschaft fest, beschließt die Ergebnisverwendung und stimmt über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates ab.